Zertifizierung
Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb, kurz auch Efb, wird in §2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) definiert. Es dürfen nur besonders qualifizierte Betriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die Bezeichnung zertifizierter Entsorungsfachbetrieb tragen.
Seit Juni 2002 dürfen wir diese Bezeichnung führen. Durch diese Zertifizierung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte Abfallentsorgung sowie hohe Fachkompetenz in allen Fragen und Belangen rund um das Thema Entsorgung.