Welcher Abfall gehört wohin?
Restabfall
Die schwarzen Restabfallbehälter werden 14-täglich geleert. Für den Fall, dass das Volumen der Abfalltonne nicht ausreicht, können zusätzliche Restabfallsäcke gegen eine Gebühr erworben und zur Abholung neben dem Behälter bereitgestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Entsorgungsverbandes Saar EVS.
Das gehört In den Restabfallbehälter:
- Aktenordner
- Asche (kalt)
- Dias, Fotos
- Glühbirnen
- Kehricht
- Kerzenstummel
- Keramik
- Kugelschreiber
- Kunststoffkorken
- Leder
- Porzellan
- Putzlappen
- Spielzeug (ohne Batterien)
- Staubsaugerbeutel
- Tapeten
- Verschmutzes Papier
- Video- und Musikkassetten
- Windeln
- Zigarettenkippen
Bioabfall
In der grünen Biotonne werden ausschließlich kompostierbare Abfälle aus Küche und Garten gesammelt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Entsorgungsverbandes Saar EVS.
Das gehört In den Bioabfallbehälter:
- Eierschalen
- Gekochte Speisereste
- Knochen und Fischgräten
- Federn, Haare, Sägespäne, Stroh
- Gemüse- und Obstabfälle
- Kaffeesatz und Teebeutel
- Laub, Rasenschnitt, Unkräuter
- Verwelkte Schnittblumen, Topfpflanzen
- Zeitungspapier (geringe Mengen)
Das gehört nicht In den Bioabfallbehälter:
- Asche
- Getränkekartons
- Kunststoffdosen
- Staubsaugerbeutel
- Straßenkehricht
- Textilien
- Windeln
Gelber Sack
In den Gelben Sack gehören nur Verpackungen mit dem entsprechenden Symbol des Dualen Systems. Kunststoffgegenstände, die keine Verpackung sind, gehören in den Restabfallbehälter oder zum Sperrmüll.
Die Sammlung erfolgt 14-täglich.
Das gehört in den Gelben Sack:
- Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt aus Aluminium (Aluschalen, Alufolien, Kaffee-Vakuum-Verpackungen)
- Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt aus Weißblech (Konserven, Getränkedosen)
- Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt aus Kunststoffen (Folien, Beutel, Tragetaschen, Joghurt- oder sonstige Becher, Einwegflaschen aus Kunststoff, Einweg-Geschirr, Einweg-Besteck)
- Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt aus Verbundstoffen/Tetrapack (Getränkekartons, Saft- und Milchkartons). Verbunde sind z.B. Suppentüten oder Schachteln, die aus mindestens zwei Materialien bestehen
- Verkaufsverpackungen und Recyclingteile mit dem Grünen Punkt aus Styropor
Das gehört nicht in den Gelben Sack:
- Deckenplatten aus Styropor, Dämm- und Baumaterial u.ä.
- Schüsseln und Töpfe u. ä.
- Altmetalle
- Gebrauchsgegenstände aus Plastik, Abdeckfolie und -planen, Schrumpffolien, Spielzeug
- Papier
- Glas
Bei der Entsorgung des Gelben Sackes geht es um Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt für private Endverbraucher. Dies ist in der Verpackungsverordnung festgehalten.
Handel und Industrie können nicht über den gelben Sack entsorgt werden. Diese müssen ihre Verpackungsmaterialien über ein Gewerbeunternehmen entsorgen lassen.
Haushaltsübliche Grüne-Punkt-Verpackungen von Pausenraum/Kantine der Mitarbeiter können zur Abholung bereitgelegt werden.
Kleingewerbe (Handwerksbetriebe) sind für Verpackungen mit grünem Punkt begrenzt angeschlossen. Hier beträgt die Höchstabgabemenge 1.100 l alle 14 Tage. Das bedeutet
ca. 11 kleine oder 5-6 große gelbe Säcke dürfen zur Abfuhr bereitgelegt werden.
Haushalte können bei Bedarf jeweils eine Rolle gelbe Säcke bei den eingerichteten Ausgabestellen abholen. Gewerbetreibende (Handwerksbetriebe, Gaststätten, Restaurants, Hotels usw.) und Institutionen (Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, Verwaltungen usw.) wenden sich bitte direkt an uns.
Altglas
Über 5000 Glascontainer stehen im Saarland für Sie bereit.
Sollte ein Containerstandort überfüllt sein, geben Sie uns doch bitte einen Tipp (06897 - 8560070).
Standorte in Ihrer Nähe können Sie bei bei der Paulus GmbH erfragen - benutzen Sie doch einfach unser Kontaktformular.
Das gehört in den Glascontainer:
- Glasflaschen (Saft, Wein)
- Glasverpackungen (Marmeladengläser, Glaskonserven)
Das gehört nicht In den Glascontainer:
- Glühbirnen, Energiesparlampen, Leuchtstofflampen
- Keramik, Porzellan, Steingut
- Flachglas (Spiegel, Fensterglas)
Altpapier
Das aus den Privathaushalten stammende Altpapier wird über Papierbehälter alle 4 Wochen eingesammelt.
Das gehört zum Altpapier:
- Briefumschläge
- Broschüren, Kataloge
- Bücher (ohne Kunststoffeinband)
- Kartonagen, Pappe, Papierverpackungen
- Schreibpapier, Schulhefte
- Zeitungen, Zeitschriften
Das gehört nicht zum Altpapier:
- Aktenordner (= Restabfall)
- Back-, Transparent- und Kohlepapier (= Restabfall)
- Fotos und Fotopapier (= Restabfall)
- Milch- und Getränkeverpackungen (= Gelber Sack)
- stark verschmutztes Papier (= Restabfall)
- Tapetenreste (= Restabfall)
- Zellstofftücher und Hygienetücher (= Restabfall)
Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählen Abfälle, die aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden können. Bitte beachten Sie, dass Ihr angemeldeter Sperrmüll am Vorabend des Abfuhrtages bereitsteht und die einzelnen Gegenstände nicht breiter als 1,7 m und nicht schwerer als 50 kg sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Entsorgungsverbandes Saar EVS.
Das gehört zum Sperrmüll:
- Bettgestelle, Matratzen
- Couch, Sessel, Sofa
- Regale, Schränke
- Stühle, Tische
- Kinderwagen, große Spielgeräte
- Gardinenstangen
- Fahrräder
Nicht mitgenommen werden:
- Elektrogeräte wie beispielsweise Fernseher, Kühlschränke und Waschmaschinen - diese können an den EVS Wertstoff-Zentren kostenlos abgegeben werden.
- Bauschutt (z. B. Deckenplatten, Isolierung, Laminat)
Wenn Sie Sperrmüll entsorgt haben möchten, müssen Sie Ihre Daten beim EVS Kundenservice-Center (0681) 5000-555 bekannt geben. Von dort erhalten wir Ihren
Auftrag und teilen Ihnen den Abfuhrtermin mit.
Die Rechnung erhalten Sie nach der Abfuhr vom EVS. Sie müssen also am Abfuhrtag nicht zu Hause sein. Sie müssen nur dafür sorgen, dass der Sperrmüll pünktlich
und gut zugänglich am Straßenrand bereit steht.
Sondermüll
Sonderabfälle fallen in jedem Haushalt an. Diese schadstoffhaltigen Stoffe dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Sie gehören also nicht in die graue Restmülltonne oder in die Kanalisation, sondern sind gesondert zu entsorgen. Sonderabfälle aus Ihrem privaten Haushalt können Sie kostenlos an unserem Ökomobil abgeben. Die Schadstoffeinsammlungen gelten nur für private Haushalte. Gewerbebetriebe sind ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Entsorgungsverbandes Saar EVS.
Zum Sondermüll gehören:
- Abbeizmittel, Abflussreiniger, Autobatterien (max. 2 Stück)
- Chlorreiniger, Desinfektionsmittel
- Farben (nicht ausgehärtet mit Lösemitteln), Fleckentferner, Fotochemikalien
- Holzschutzmittel (nicht ausghärtet)
- Imprägniermittel
- Klebstoffe (flüssig)
- Laborchemikalien, Lacke (flüssig), Laugen, Lösemittel
- Ölkanister (mit Resten)
- Pflanzenschutzmittel
- Rostschutzmittel
- Schimmel- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen mit Inhalt
- Unterbodenschutzmittel
- Verdünner
- WC-Reiniger
Das gehört z. B. nicht dazu:
- Dispersionsfarben: (Innen- bzw. Außenbinder und Latexfarben) Diese Farben sind lösemittelfrei und können entweder eingetrocknet oder mit Sägemehl eingedickt in die Restmülltonne (wegen Verschmutzung der Restmülltonne in eine Plastiktüte füllen) gegeben werden. Die leeren Behälter können über den "gelben Sack" entsorgt werden.
- Farben, Lacke und leere Farb- und Lackdosen: Durch Austrocknung lösemittelfreie Farben und Lacke gehören in die Restmülltonne, leere Farb- und Lackdosen mit dem "grünen Punkt" in den "gelben Sack".
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen: können kostenlos im Rahmen der Elektro(nik)altgerätesammlung in den EVS Wertstoff-Zentren abgeben werden.
- sonstige pflanzlichen Fette: diese können in einem geschlossenen Behälter in die Restmülltonne gegeben werden.
- Motoren- und Getriebeöle: Der Handel ist verpflichtet, die bei ihm gekauften Mengen an Altöl wieder zurückzunehmen oder eine Rücknahmemöglichkeit in zumutbarer Entfernung anzubieten! Die Kosten für die Entsorgung sind bereits im Kaufpreis enthalten.
- Altreifen können gegen eine Gebühr bei jedem Wertsoff-Zentrum abgegeben werden (maximal 5 Stück pro Anlieferung ohne Felgen).
- Ebenfalls nicht zu privaten Sonderabfällen gehören: Asbestprodukte, Sprengstoffe, Munition, Spritzen und Kanülen, radioaktive Stoffe und Toner.