Sondermüll
Sonderabfälle fallen in jedem Haushalt an. Diese schadstoffhaltigen Stoffe dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Sie gehören also nicht in die graue Restmülltonne oder in die Kanalisation, sondern sind gesondert zu entsorgen. Sonderabfälle aus Ihrem privaten Haushalt können Sie kostenlos an unserem Ökomobil abgeben. Die Schadstoffeinsammlungen gelten nur für private Haushalte. Gewerbebetriebe sind ausgeschlossen.
Das Ökomobil macht abwechselnd Station auf den EVS Wertstoff-Zentren. Die jeweiligen Termine sind in den Abfuhrplänen des EVS veröffentlicht, die Mitte Dezember an alle Haushalte verteilt wurden. Die Abgabemenge am Ökomobil ist auf 50 kg bzw. 30 l Sonderabfall und 2 Autobatterien pro Abgabetag beschränkt. Geben Sie Sonderabfälle aus Sicherheitsgründen immer in geschlossenen Behältern ab. Die Aufnahmekapazität des Ökomobils ist begrenzt. Materialien, die nicht als gefährliche Stoffe eingestuft sind, werden daher konsequent abgewiesen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Entsorgungsverbandes Saar EVS.
Das gehört dazu:
- Abbeizmittel, Abflussreiniger, Autobatterien (max. 2 Stück)
- Chlorreiniger, Desinfektionsmittel
- Farben (nicht ausgehärtet mit Lösemitteln), Fleckentferner, Fotochemikalien
- Holzschutzmittel (nicht ausghärtet)
- Imprägniermittel
- Klebstoffe (flüssig)
- Laborchemikalien, Lacke (flüssig), Laugen, Lösemittel
- Ölkanister (mit Resten)
- Pflanzenschutzmittel
- Rostschutzmittel
- Schimmel- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen mit Inhalt
- Unterbodenschutzmittel
- Verdünner
- WC-Reiniger
Das gehört z. B. nicht dazu:
- Dispersionsfarben: (Innen- bzw. Außenbinder und Latexfarben) Diese Farben sind lösemittelfrei und können entweder eingetrocknet oder mit Sägemehl eingedickt in die Restmülltonne (wegen Verschmutzung der Restmülltonne in eine Plastiktüte füllen) gegeben werden. Die leeren Behälter können über den "gelben Sack" entsorgt werden.
- Farben, Lacke und leere Farb- und Lackdosen: Durch Austrocknung lösemittelfreie Farben und Lacke gehören in die Restmülltonne, leere Farb- und Lackdosen mit dem "grünen Punkt" in den "gelben Sack".
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen: können kostenlos im Rahmen der Elektro(nik)altgerätesammlung in den EVS Wertstoff-Zentren abgeben werden.
- sonstige pflanzlichen Fette: diese können in einem geschlossenen Behälter in die Restmülltonne gegeben werden.
- Motoren- und Getriebeöle: Der Handel ist verpflichtet, die bei ihm gekauften Mengen an Altöl wieder zurückzunehmen oder eine Rücknahmemöglichkeit in zumutbarer Entfernung anzubieten! Die Kosten für die Entsorgung sind bereits im Kaufpreis enthalten.
- Altreifen können gegen eine Gebühr bei jedem Wertsoff-Zentrum abgegeben werden (maximal 5 Stück pro Anlieferung ohne Felgen).
- Ebenfalls nicht zu privaten Sonderabfällen gehören: Asbestprodukte, Sprengstoffe, Munition, Spritzen und Kanülen, radioaktive Stoffe und Toner.